Office PCs

Steuererklärung für Homeoffice-PCs: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Lukas Fuchs vor 7 Monaten in  Steuerrecht 3 Minuten Lesedauer

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit eines Homeoffice-PCs

Du kannst einen Homeoffice-PC nur dann von der Steuer absetzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Notwendige berufliche Nutzung

Der PC muss ausschließlich oder zumindest überwiegend beruflich genutzt werden. Das bedeutet, dass private Nutzung wie z. B. Surfen, Gaming oder Social Media nicht überwiegen darf.

Nachweis der Nutzung

Du musst die berufliche Nutzung des PCs nachweisen können. Dies kann beispielsweise durch folgende Unterlagen erfolgen:

  • Arbeitsvertrag mit Homeoffice-Vereinbarung
  • Betriebsausgabenabrechnung
  • Tätigkeitsnachweise
  • Arbeitszeitaufzeichnungen

Räumliche Trennung von privatem und beruflichem Bereich

Der PC muss in einem räumlich vom privaten Bereich getrennten Arbeitszimmer stehen. Ein Durchgangszimmer oder ein Esstisch im Wohnzimmer sind daher nicht ausreichend.

Aufbewahrungspflicht

Du musst alle Unterlagen, die die berufliche Nutzung des PCs belegen, sechs Jahre lang aufbewahren.

Übliche Betriebsmittel

Der PC muss ein übliches Betriebsmittel sein, das für deine berufliche Tätigkeit notwendig ist. Gaming-PCs oder PCs mit übermäßig leistungsstarken Komponenten können ggf. nicht abgesetzt werden.

Höhe der absetzbaren Kosten

Die Höhe der absetzbaren Kosten für deinen Homeoffice-PC hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Vollständiger Kaufpreis oder anteilige Kosten

  • Kompletter Kaufpreis: Wenn du den PC ausschließlich beruflich nutzt, kannst du den gesamten Kaufpreis als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Anteilige Kosten: Wenn du den PC sowohl beruflich als auch privat nutzt, kannst du nur einen Teil der Kosten steuerlich absetzen. Hierzu musst du den Anteil der beruflichen Nutzung ermitteln.

Ermittlung des beruflichen Anteils

Um den beruflichen Anteil zu ermitteln, kannst du folgende Methoden verwenden:

  • Zeitanteilsberechnung: Teile die Zeit, die du den PC für berufliche Zwecke nutzt, durch die Gesamtnutzungszeit.
  • Flächenanteilsberechnung: Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast, kannst du den Anteil der Fläche, die du für das Homeoffice nutzt, auf die Wohnfläche umrechnen.

Berechnung der absetzbaren Kosten

Sobald du den beruflichen Anteil ermittelt hast, kannst du die absetzbaren Kosten berechnen. Dazu multiplizierst du den Kaufpreis mit dem ermittelten Anteil.

Beispiel:

Du kaufst einen PC für 1.000 Euro und nutzt ihn zu 60 % beruflich. Die absetzbaren Kosten betragen somit 600 Euro (1.000 Euro x 0,6).

Hinweis: Die Finanzämter akzeptieren in der Regel einen beruflichen Anteil von bis zu 50 %. Für eine höhere Absetzung benötigst du ggf. Nachweise.

Absetzbarkeit des kompletten Kaufpreises oder nur eines Teils

Die Frage, ob du den kompletten Kaufpreis deines Homeoffice-PCs oder nur einen Teil davon absetzen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Exklusive berufliche Nutzung

Du kannst den kompletten Kaufpreis absetzen, wenn du den PC ausschließlich beruflich nutzt. Dies ist der Fall, wenn du keinen privaten Zugriff auf den PC hast und er ausschließlich für geschäftliche Zwecke bestimmt ist.

Gemischte berufliche und private Nutzung

Wenn du den PC sowohl beruflich als auch privat nutzt, kannst du nur den anteiligen beruflich genutzten Betrag absetzen. Diesen Anteil ermittelst du, indem du die Zeit, die du den PC beruflich nutzt, durch deine Gesamtnutzungszeit teilst. Beispielsweise könntest du den PC zu 80 % beruflich und zu 20 % privat nutzen. In diesem Fall könntest du 80 % des Kaufpreises absetzen.

Unterscheidung nach Geräteschaffungskosten und Aufwendungen

Die Unterscheidung zwischen Geräteschaffungskosten und Aufwendungen ist ebenfalls wichtig. Geräteschaffungskosten, zu denen der Kaufpreis des PCs gehört, können anteilig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Aufwendungen, wie z. B. Stromkosten für den Betrieb des PCs, können in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Im Zweifelsfall absichern

Im Zweifelsfall solltest du dich an das Finanzamt wenden oder einen Steuerberater konsultieren. Sie können dir helfen, deinen individuellen Fall zu beurteilen und sicherzustellen, dass du die Absetzbarkeit deines Homeoffice-PCs optimal ausschöpfst.

Unterscheidung zwischen beruflicher und privater Nutzung

Bei der Absetzbarkeit von Homeoffice-PCs musst du eindeutig zwischen beruflicher und privater Nutzung unterscheiden können. Das Finanzamt überprüft dies genau, um Missbrauch zu verhindern.

Anforderungen an die berufliche Nutzung

Damit ein Homeoffice-PC steuerlich geltend gemacht werden kann, muss er folgende Kriterien erfüllen:

  • Regelmäßige Nutzung: Du nutzt den PC überwiegend für berufliche Zwecke.
  • Nachweisbarkeit: Du kannst die berufliche Nutzung durch Aufzeichnungen belegen, z. B. durch ein Arbeitszeitprotokoll oder Rechnungen.
  • Abgrenzung: Der PC darf nicht auch privat genutzt werden.

Möglichkeiten der Abgrenzung

Um die berufliche und private Nutzung voneinander abzugrenzen, hast du folgende Möglichkeiten:

  • Separate Geräte: Nutze für berufliche und private Zwecke unterschiedliche Rechner.
  • Virtuelle Trennung: Erstelle auf dem PC separate Nutzerkonten oder virtuelle Desktops für die berufliche und private Nutzung.
  • Zeitliche Trennung: Lege feste Zeiten fest, in denen du den PC ausschließlich beruflich nutzt.

Aufteilung der Kosten

Wenn du den Homeoffice-PC auch privat nutzt, kannst du nur den anteiligen beruflichen Teil der Kosten absetzen. Die Aufteilung erfolgt in der Regel anhand des prozentualen Nutzungsumfangs.

Beispiel:

Du nutzt deinen Homeoffice-PC zu 80 % beruflich und zu 20 % privat. Du kannst daher 80 % des Kaufpreises als Werbungskosten absetzen.

Tipp: Dokumentiere die prozentuale Nutzung sorgfältig, um Nachfragen des Finanzamts beantworten zu können.

Möglichkeiten der Abschreibung

Bei der Absetzung eines Homeoffice-PCs hast du die Möglichkeit, den Kaufpreis über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben. Dies bietet dir den Vorteil, dass du deine Steuerlast gleichmäßiger verteilen kannst.

Lineare Abschreibungsmethode

Bei der linearen Abschreibungsmethode verteilst du den Kaufpreis gleichmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer des PCs. Die Nutzungsdauer eines PCs beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. Um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln, teilst du den Kaufpreis durch die Nutzungsdauer.

Degressive Abschreibungsmethode

Die degressive Abschreibungsmethode bietet dir in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge als die lineare Abschreibungsmethode. Dadurch kannst du zunächst einen größeren Teil der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Allerdings ist die degressive Abschreibung nur für bestimmte Wirtschaftsgüter zulässig, zu denen PCs nicht gehören.

Sonderabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Wenn der Kaufpreis deines Homeoffice-PCs unter 1.000 € netto liegt, kannst du diesen als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort in voller Höhe absetzen. Die Sonderabschreibung gilt auch für PCs, die teilweise privat genutzt werden.

Geltendmachung der Abschreibung

Die Abschreibung kannst du in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) geltend machen. Dazu trägst du den jährlichen Abschreibungsbetrag in die Zeile "Absetzungen für Abnutzung (AfA)" ein.

Tipps zur Abschreibung

  • Informiere dich im Vorfeld über die für PCs zulässigen Abschreibungsmethoden.
  • Wähle die Abschreibungsmethode, die am besten zu deiner individuellen Situation passt.
  • Dokumentiere den Kauf des PCs und die Nutzung für berufliche Zwecke sorgfältig.
  • Prüfe regelmäßig, ob die Abschreibung noch den aktuellen Verhältnissen entspricht.

Geltendmachung in der Steuererklärung

Sobald du die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit deines Homeoffice-PCs geklärt und die Höhe der absetzbaren Kosten ermittelt hast, musst du diese in deiner Steuererklärung geltend machen. Dabei stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Werbungskosten oder Betriebsausgaben?

Homeoffice-PCs können entweder als Werbungskosten bei Arbeitnehmern oder als Betriebsausgaben bei Selbstständigen geltend gemacht werden. Welche Option für dich zutrifft, hängt von deinem Beschäftigungsstatus ab.

Einmaliger Abzug oder Abschreibung?

Grundsätzlich kannst du den Kaufpreis deines Homeoffice-PCs entweder in einem Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben auf einmal abziehen oder ihn über mehrere Jahre abschreiben. Die Abschreibung erfolgt in der Regel linear über die Nutzungsdauer des PCs, die mit 3 bis 5 Jahren angesetzt werden kann.

Aufteilung bei beruflicher und privater Nutzung

Wenn du den PC sowohl beruflich als auch privat nutzt, musst du den Kaufpreis anteilig aufteilen. Nur der berufliche Anteil ist absetzbar. Hierfür kannst du eine Schätzung anhand der Nutzungszeiten vornehmen.

Geltendmachung im Steuerformular

Die Absetzung von Homeoffice-PCs erfolgt in der Einkommensteuererklärung im Formular "Anlage N - Werbungskosten". Bei Selbstständigen wird der Betrag in der "Anlage EÜR - Einnahmen-Überschuss-Rechnung" erfasst.

Belege einreichen

Um die Absetzbarkeit deines Homeoffice-PCs nachzuweisen, solltest du die folgenden Belege beifügen:

  • Rechnung oder Quittung vom Kauf des PCs
  • Nachweis der beruflichen Nutzung (z. B. Zeitpläne, Auflistung der genutzten Programme)
  • ggf. Aufteilungsschätzung bei gemischter Nutzung

Durch eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung der geltenden Vorschriften kannst du sicherstellen, dass du die maximale Absetzung für deinen Homeoffice-PC erhältst.

Fehler, die bei der Absetzung vermieden werden sollten

Für eine erfolgreiche Absetzung deines Homeoffice-PCs solltest du folgende Fehler unbedingt vermeiden:

Übertreibung der beruflichen Nutzung

Gib nicht an, dass du deinen PC zu 100 % beruflich nutzt, auch wenn das nur teilweise zutrifft. Das Finanzamt kann dies überprüfen und die Absetzbarkeit entsprechend kürzen oder sogar verweigern.

Mangelnde Nachweise

Bewahre alle Belege und Unterlagen auf, die die Anschaffung und Nutzung deines Homeoffice-PCs belegen. Dazu gehören Rechnungen, Kontoauszüge und Aufzeichnungen über die berufliche Nutzung. Ohne diese Nachweise kann das Finanzamt deine Absetzung nicht anerkennen.

Verwendung für private Zwecke

Wenn du deinen Homeoffice-PC auch privat nutzt, musst du den Anteil der privaten Nutzung von der beruflichen Nutzung abgrenzen. Nur der beruflich genutzte Anteil ist absetzbar. Übertreibe es dabei nicht, denn auch hier kann das Finanzamt Überprüfungen durchführen.

Überschätzung der Absetzbarkeit

Informiere dich genau über die Höhe der absetzbaren Kosten und die geltenden Abschreibungsmöglichkeiten. Setze nicht mehr ab, als dir gesetzlich zusteht, da dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen kann.

Unvollständige Angaben in der Steuererklärung

Stelle sicher, dass du in deiner Steuererklärung alle erforderlichen Angaben zu deinem Homeoffice-PC machst, einschließlich Anschaffungskosten, Abschreibungsbeträge und Nutzungsanteile. Unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder Ablehnungen deiner Absetzung führen.

Verpasste Fristen

Beachte die Fristen für die Einreichung deiner Steuererklärung. Wenn du die Fristen versäumst, kann die Absetzbarkeit deines Homeoffice-PCs verfallen.

Tipps zur bestmöglichen Absetzung

Um die maximale Absetzbarkeit deines Homeoffice-PCs zu gewährleisten, solltest du folgende Tipps beherzigen:

Sorg für eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung

Trenne die Nutzung deines PCs strikt zwischen beruflichen und privaten Zwecken. Verwende separate Benutzerprofile oder installiere Software, die eine Zeiterfassung der beruflichen Nutzung ermöglicht.

Nachweis der beruflichen Nutzung

Dokumentiere die berufliche Nutzung deines PCs mit Rechnungen, E-Mails oder anderen Belegen. Bewahre Notizen über die Arbeitszeiten auf und führe ein Arbeitszeitkonto.

Optimale Abschreibungsmethoden nutzen

Nutze abhängig von deiner individuellen Situation die Abschreibungsmethode, die dir die größte steuerliche Ersparnis bietet. Die lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt die Kosten gleichmäßig, während die degressive Abschreibung in den ersten Jahren höhere Abschreibungen ermöglicht.

Berücksichtige Zubehör und Peripheriegeräte

Nicht nur der PC selbst, sondern auch Zubehör wie Drucker, Scanner oder Tastaturen können teilweise absetzbar sein. Überlege, ob du diese Kosten ebenfalls in deine Steuererklärung aufnimmst.

Recherchiere aktuelle Urteile

Bleibe stets auf dem Laufenden über aktuelle Urteile und Änderungen im Steuerrecht. Die Rechtslage kann sich im Laufe der Zeit ändern, und es ist wichtig, dass du die neuesten Informationen hast.

Nutze Steuerberatung

Wenn du dir unsicher über die Absetzbarkeit deines Homeoffice-PCs oder die optimale Abschreibungsmethode bist, solltest du eine Steuerberatung in Anspruch nehmen. Ein Steuerberater kann dich individuell beraten und sicherstellen, dass du alle möglichen Abzüge nutzt.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Urteile

Die Absetzbarkeit von Homeoffice-PCs ist durch verschiedene rechtliche Grundlagen und Urteile geregelt. Hier findest du die wichtigsten Bestimmungen und richtungsweisenden Entscheidungen:

Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 EStG)

Hier ist festgelegt, dass Aufwendungen, die zur Erzielung von Einkünften getätigt werden, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden können. Dazu zählen auch Kosten für die Nutzung eines PCs im Homeoffice.

Einkommensteuerrichtlinien (EStR)

Die EStR konkretisieren die Regelungen des Einkommensteuergesetzes. Hier ist unter anderem bestimmt, dass bei Homeoffice-PCs nur die Kosten für die "vorwiegend betriebliche oder berufliche Nutzung" absetzbar sind (R 9.5 EStR).

Bundesfinanzhof (BFH)

Der BFH hat sich in mehreren Urteilen zur Absetzbarkeit von Homeoffice-PCs geäußert. In einem Urteil aus dem Jahr 2019 (Az. VI R 53/18) entschied der BFH, dass auch ein ausschließlich für berufliche Zwecke angeschaffter PC nur anteilig absetzbar ist, wenn er auch privat genutzt wird.

Finanzgerichte

Auch die Finanzgerichte haben sich mehrfach mit der Absetzbarkeit von Homeoffice-PCs beschäftigt. Beispielsweise urteilte das Finanzgericht Köln im Jahr 2020 (Az. 10 K 1594/19), dass die Kosten für einen Homeoffice-PC zu 50 % abzugsfähig sind, wenn keine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung möglich ist.

Aktuelle Urteile

Es gibt immer wieder neue Urteile zur Absetzbarkeit von Homeoffice-PCs. Daher ist es wichtig, sich über die aktuelle Rechtsprechung zu informieren. Informiere dich auf den Websites der Finanzverwaltung oder bei einem Steuerberater über die neuesten Entwicklungen.

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